01.05.2024
Eidgenössische Volksinitiative
«Cannabis-Legalisierung: Chancen für Wirtschaft, Gesundheit und Gleichberechtigung»
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung4 wird wie folgt geändert:
Art. 105a Cannabis
1 Die Gesetzgebung über den Anbau, Besitz und persönlichen Gebrauch von Cannabis ist Sache des Bundes. Bürgerinnen und Bürger ab dem Alter von 18 Jahren dürfen Cannabis anbauen und besitzen.
2 Der kommerzielle Anbau und Verkauf von Cannabis sind erlaubt. Cannabis-Anbau- und Verkaufsstellen bedürfen einer Lizenz und unterliegen strengen Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften.
3 Die Einnahmen aus der Besteuerung von Cannabis-Produkten fliessen in die Bildung, in die Prävention und in die Drogenaufklärung.
4 Der Verkauf von Cannabis an Minderjährige ist verboten. Der Bund führt umfassende Aufklärungskampagnen über die Risiken des Cannabis-Konsums durch.
5 Der Tetrahydrocannabinol-Blutgrenzwert muss so festgelegt werden, dass die Teilnahme am Strassenverkehr auch bei einem täglichen Cannabis-Konsum von bis zu fünf Gramm möglich ist.
6 Der Eigenanbau von bis zu 50 Cannabis-Pflanzen ist erlaubt. Ab 51 Cannabis-Pflanzen ist eine spezielle Genehmigung erforderlich. Die Lagerung von bis zu drei Kilogramm Cannabis zu Hause zusätzlich zu den angebauten Cannabis-Pflanzen ist erlaubt.
7 Die Einfuhr von Cannabis-Saatgut und von Cannabis in Gewebekulturen ist erlaubt.
Hier gehts direkt zur Veröffentlichung des Bundes (admin.ch)
Vollständiger Initiativ-Text mit Erläuterungen.pdf
Der direkte Link zu allen Informationen auf unserem Schweizer Bundesserver zum Thema Pilot-Projekte in der Schweiz. Zu admin.ch/Pilot Projekte
Hier findest du eine Übersicht über die aktuell bewilligten Pilot-Projekte in der Schweiz.
admin.ch/Bewilligte Pilot-Projekte
Die häufigsten Fragen zum Thema Pilot-Projekte inkl. Anbau in der Schweiz - hier findest Du die Antworten.
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Eine zusammenfassende Übersicht über die vorgegebenen (BAG) Grenzwerte (Kontaminanten) für Cannabis für Schweizer Pilot-Projekte als Download_Kontaminanten (PDF).
(Keystone-SDA)
Der Bund hat am Freitag elf weitere psychoaktive Substanzen als Designerdrogen verboten. Sie stehen neu auf der Betäubungsmittelliste. Darunter ist der verbreitet im Internet angebotene synthetischen Cannabis-Wirkstoff HHC.
Zum Artikel: https://www.swissinfo.ch/ger/alle-news-in-kuerze/designerdrogen--elf-weitere-substanzen-verboten---hhc-darunter/48408204