Erstellt: U.Kundert, 06.07.2024 - Letzte Änderung: 16.07.2024
Nun ist es endlich geschafft, meine Lieben - Zumindest ein grosses Teil-Ziel wurde erreicht!
Um Euch dabei bestmöglichst zu unterstützen, findet Ihr nachfolgend eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Zur derzeitigen Situation ist zu sagen, dass das CanG in vielen Bereichen sehr ungeschickt oder ungenau formuliert ist und teilweise mehr Fragen aufwirft, als es beantwortet. Ihr findet nachfolgend auch noch eine Version des CanG mit Markierungen und Bemerkungen von mir, zu den sich daraus ergebenden Problematiken und/oder Widersprüchen.
Alleine schon der Umstand, dass alle Mitglieder im Anbau aktiv mithelfen sollen (damit auch wirklich jedes Mitglied über alle Sicherheitseinrichtungen Bescheid weiss.?.) und auch nur im "befriedeten" Gebiet der Anbau-Gemeinschaft in angrenzenden Räumen gelagert werden darf und die Abgabe (mit Geld-Verkehr) stattfinden soll, steht in diametralem Gegensatz zu jeglichem Hygiene- oder Sicherheitskonzept, welches aber wiederum vom CanG ausdrücklich gefordert wird.
CSC mit 500 Mitgliedern - jedes Mitglied darf 50 Gramm beziehen aber nur 25 Gramm auf sich tragen. Das heisst im Umkehrsatz, bei 20 Öffnungstagen der Abgabestelle, im Schnitt 50 Besuche von Mitgliedern in der Anbauvereinigung pro Tag!
Einige dieser Punkte solltet Ihr klären, bevor ihr ein Objekt mietet oder plant, da diese auch einen direkten Einfluss auf Eure Planung haben werden!
Tip!
Nicht jede Nutzung ist in jeder Gebietskategorie erlaubt!
Klärt rechtszeitig vor einer Miete ab, in welcher Gebietskategorie ihr euer Anbauprojekt starten wollt (Wohn-, Gewerbe-, Industriegebiet, Misch-Zonen, Aussen) und lasst euch beim zuständigen Bauamt beraten, ob ihr für eure Art der Nutzung ein Umnutzungs-Gesuch einreichen müsst oder nicht. Falls nicht, lasst es euch schriftlich bestätigen.
Für den Antrag der gewünschten Anbau-Lizenz müsst Ihr schon bei Antragsstellung detailliert offenlegen und erläutern, wie Ihr gedenkt, die einzelnen Vorschriften zu deren Genüge zu erfüllen.
Ansonsten gibt es behördenseitig Nachforderungen an Dokumenten, Konzepten, Plänen etc. und die Ausstellung einer Bewilligung verzögert sich entsprechend.
Beachtet dabei auch, dass der arme Beamte, der nun Eure Anträge bearbeiten "darf", ...
Unser Ziel ist es, hier Euch auch eine Hilfe in Form von Listen (was muss ich beim Antrag alles beilegen?) und weiteren Erklärungen zu bieten.
Je übersichtlicher, klarer und vollständiger Euer Dossier beim Antrag auf eine Anbau-Lizenz ist - desto schneller die Bearbeitung.
Es ist uns ein Anliegen, jeweils auf möglichst aktuellem Stand zu sein.
Die Informationsquellen, die wir dazu auswerten sind:
Also los!
Zu allererst müsst Ihr eine Träger-Organisation gründen.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
CSC-Gründung
Ihr gründet einen CSC-Trägerverein mit dem Ziel des Betriebes eines gemeinschaftlichen Cannabis-Anbaus als eingetragener Verein e.V.
(Voraussetzung: Satzung und Statuten, Mind. 7 Gründungsmitglieder, mind. 2 Verwaltungsräte)
oder
Anbau-Genossenschafts-Gründung
Ihr gründet eine Anbau-Genossenschaft mit dem Ziel des Betriebes eines gemeinschaftlichen Cannabis-Anbaus als eingetragene Genossenschaft e.G.
(Voraussetzung: Satzung und Statuten, Mind. 3 Gründungsmitglieder, mind. 2 Verwaltungsräte)
Ansonsten eher komplizierter und unflexibler als ein CSC als Verein.
Eine Muster-Satzung für einen CSC findet Ihr hier:
Muster_Satzung.pdf oder Muster_Satzung.docx
Es lohnt sich auch, sich im Netz einmal umzusehen - es finden sich immer mehr durchaus brauchbare Beispiele und Vorlagen.
Folgende Dokumente müssen beigelegt werden:
Beachtet hierbei, dass eine Vereins- oder Genossenschaft-Gründung noch KEINE ERLAUBNIS ZUM GEMEINSCHAFTLICHEN CANNABIS-ANBAU beinhaltet!
Das Beantragen einer ANBAU-LIZENZ ist ein separater Akt!
Die Vereins-/Genossenschaftsgründung geht über das jeweilige zuständige Amtsgericht.
Eine Anbau-Lizenz müsst Ihr danach bei den benannten Behörden Eures Bundeslandes beantragen.
Die Liste der zuständigen Behörden findet Ihr nachfolgend.
1.1.
Vorbereitung und Planung
Definieren Sie den Zweck und die Ziele Ihres Cannabis Social Clubs / Anbauvereinigung. und stellen Sie sicher, dass diese mit den Bestimmungen des Cannabisgesetzes (CanG) vereinbar sind und überprüfen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen des CanG sowie die gesetzlichen Vorschriften für die Gründung eines Vereins.
1.2.
Namenswahl
Wählen Sie einen geeigneten Namen für Ihren Verein.
1.3.
Erstellen Sie eine Satzung,
die die rechtlichen Anforderungen an einen Verein erfüllt.
In der Satzung sollten unter anderem der Vereinszweck, die Mitgliedschaftsbedingungen, die Organe des Vereins und deren Aufgaben, sowie die Verfahren für die Beschlussfassung und die Vorgaben für den Anbau und die Verteilung von Cannabis festgelegt werden.
Eine Muster-Satzung für einen CSC findet Ihr hier:
Muster_Satzung.pdf oder Muster_Satzung.docx
1.4.
Gründungsversammlung einberufen
Berufen Sie die potenziellen Gründungsmitglieder zu einer Gründungsversammlung ein.
Besprechen Sie den Vereinszweck, die Satzung und die geplanten Aktivitäten des Cannabis Social Clubs/Anbau-Genossenschaft (Betrieb einer Anbauvereinigung)
Mit dem Endziel der Gründungsversammlung, der ....
1.4.2.
Beschlussfassung über die Vereinsgründung
Stimmen Sie über die Satzung und die Gründung des Vereins ab.
Die Annahme der Satzung erfordert eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Gründungsmitglieder.
1.5.
Notarielle Beurkundung der Satzung
Lassen Sie die Satzung notariell beglaubigen, um ihre Rechtsgültigkeit sicherzustellen.
1.6.
Eintragung in das Vereinsregister
Beantragen Sie die Eintragung Ihres Vereins in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht.
Erforderliche Dokumente können sein: beglaubigte Satzung, Liste der Gründungsmitglieder, Protokoll der Gründungsversammlung.
(Anm. Dies könnt Ihr auch gleich durch den Notar erledigen lassen)
1.7.
Beschaffung einer Steuernummer
Beantragen Sie beim Finanzamt eine Steuernummer für Ihren Verein.
Erforderliche Unterlagen hierfür können sein: Satzung, Vereinsregisterauszug, Vorstandsliste.
1.8.
Eröffnung eines Vereinskontos
Eröffnen Sie ein Bankkonto auf den Namen des Vereins gemäß den Vorgaben des CanG und den allgemeinen Bankrichtlinien.
1.9.
Einberufung der ersten Mitgliederversammlung
Laden Sie die Mitglieder zu Ihrer ersten ordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Besprechen Sie die Vereinsziele und wählen Sie den Vorstand.
Erstellen Sie ein Protokoll der Mitgliederversammlung und des Vorstands.
Das Protokoll sollte die gefassten Beschlüsse und die Anwesenheitsliste enthalten.
Glückwunsch!
Euer CSC oder Eure Anbau-Genossenschaft ist nun als Körperschaft gegründet und eingetragen.
§14 Dauer der Erlaubnis - "Die Dauer der Erlaubnis ist auf einen Zeitraum von sieben Jahren zu befristen.
Sie kann nach Ablauf von mindestens fünf Jahren auf Antrag verlängert werden."
Hier wird die Sache etwas "knackiger" und mit allen Erläuterungen und zusätzlichen Dokumenten auch umfangreicher.
Ein Muster (Schleswig-Holstein) eines Antrags-Formulares findet Ihr hier: Antragsformular Schl.-Holst (pdf)
Zu den bereits bestehenden Dokumenten der Vereins-Gründung (Schritt 1, oben):
Kommen nun noch folgende Dokumentationen dazu:
(Zwingend)
Lage oder voraussichtliche Lage des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigungnach Ort, Straße und Hausnummer, gegebenenfalls Angabe der Flurbezeichnung, derBezeichnung des Gebäudes und des Gebäudeteils, gem. CanG §11/7.
(Anm. Pläne beilegen des Gebäudes/Gebäudeteils. Beigelegte Pläne betreffend der Lage in Hinsicht auf die Abstandsregelungen, gem.CanG §12/5. sollten auf der Basis von Kartenmaterial der Deutschen Gesellschaft für Kartographie oder Bundesamt für Kartographie und Geodäsie dargelegt werden, nicht auf Basis von Google Maps oder Navi-Angaben. Ebenfalls sollte vor Antragsstellung oder auch Anmietung der Räumlichkeiten mit der zuständigen, lizenzgebenden Behörde der Begriff "Eingang" näher geklärt werden, da unter Umständen die Behörde, sollte sich die Anbauvereinigung in einem zusätzlich befriedeten Gesamtkomplex oder die nächste Schule/Kindergarten/Spielplatz/militärische Einrichtung in einem zusätzlich befriedeten Gesamtkomplex befinden, könnte die Behörde auch anstelle des Eingangs zur Anbauvereinigung oder der sensiblen Einrichtung auch den Eingang/Einfahrt des "befriedeten Gebietes" zur Einschätzung der Regelkonformität beiziehen. Räumlichkeiten sollten erst endgültig angemietet werden, wenn die Anbau-Lizenz vorliegt.
Ein Vor-Mietvertrags-Muster findest du hier: Muster_Vormietvertrag(.pdf) oder Muster_Vormietvertrag(.doc)
(Zwingend)
Größe oder voraussichtliche Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser der Anbauvereinigung in Hektar oder Quadratmetern, gem. CanG §11/8.
(Karte, Gebäudepläne, Raumeinteilungen etc., Einhaltung der Vorschriften bezüglich Brandschutz, Notausgänge, Fluchtwege. Zudem benötigen Änderungen an der Elektrik eine Abnahme durch einen zertifizierten Elektriker. Änderungen an der Aussenhülle des Gebäudes z.B. durch Lüftungs- und Klima-Anlagen/Umbauten benötigen evt. auch eine zusätzliche Bau-Eingabe und Bewilligung - dies greift schon bei der Planung der Anlage und sollte abgeklärt werden, BEVOR Ihr ein Mietverhältnis eingeht oder einen Antrag für den Anbau stellt.)
(Zwingend)
Darlegung der Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, gem. CanG §11/10./§22 Absatz 1
Tür-Zertifikate, Beschreibung zusätzlicher Sicherungsmassnahmen, wie Alarmanlagen, Bewachung, Umzäunungen etc. sollten beigelegt werden.
(Anm. "Einbruchssichere" Türen gibt es nicht, gem. Vereinig. Deutscher Ingenieure. Normalerweise wird hier eine Türe der Einbruchshemmungs-Klasse RC3 für ausreichend im Sinne von §23 Absatz 4 angesehen. Meine Empfehlung lautet jedoch mindestens eine Türe der Klasse RC4 einzusetzen, zumindest bei Eingangs- und Hauptdurchgängen.)
(Zwingend)
Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten des nach §23 Absatz 4 Satz 2 ernannten Präventionsbeauftragten sowie Nachweis seiner nach §23 Absatz 4 Satz 6 nachzuweisenden Beratungs- und Präventionskenntnisse.
(Der NACHWEIS erfolgt durch eine zertifizierte, spezifische Schulung durch eine STAATLICH ANERKANNTE und GEFÖRDERTE PRÄVENTIONSSTELLE!)
Wichtiger HInweis: Aufgrund dessen, dass bisher noch keine entsprechenden Zertifikate verifiziert wurden, kann der Antrag auf eine Anbaubewilligung auch eingereicht werden, wenn der Jugendschutz- und Präventionsbeauftragte NOCH nicht über ein solches verfügt. Er muss dies jedoch nachholen, sobald als möglich.
(Zwingend)
Das nach §23 Absatz 6 zu erstellende Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.
(Hier müsst Ihr darlegen, WIE Ihr die Regeln aus §23(1)-(6) im Detail umzusetzen gedenkt. Insbesondere die Punkte (4)+(5))
Wichtig:Rückrufkonzept - Darlegung der Möglichkeit eines Rückrufs von "nicht weitergabefähigem Material, gem. §18/4.1.-4.4.
(Verwendung einer CSC-Verwaltungssoftware, welche eine Rückverfolgbarkeit und die Möglichkeit eines Rückrufs bietet, wie z.B. die Software von GrowerIQ, welche auch diverse SOP's anbietet.)
Auf folgende Punkte solltet ihr dabei unbedingt einzeln eingehen:
(Empfohlen / In einigen BL zwingend)
Qualität §18/1.-3.
(Ausführliche Darlegung von Euren geplanten Qualitäts-Sicherungs-Massnahmen. Art der Probe-Entnahmen und Analysen rsp. Benennung des beauftragten akreditierten Labors etc., sowie die Art der Vernichtung und evt. dessen Bezeugung. Gerade bezüglich der Art der Vernichtung/Bezeugung der Vernichtung, solltet Ihr vorgängig die lizenzgebende Behörde um entsprechende Erläuterungen bitten. Schleswig-Holstein z.Bsp. verlangt diesbezüglich und auch betreffend der Probenahme ein klares Konzept).
(Empfohlen / In einigen BL zwingend)
Dokumentations- und Berichtspflichten von Anbauvereinigungen, gem. §26/(1)-(5)
(Daten-Lieferung der anonymisierten Daten, gem. §26/(2), sowie die betriebsbezogenen Daten, gem. §26/(1)(3) bis zum 31. Januar des Folgejahres. Detaillierte Auflistung der zu liefernden Daten.)
(Empfohlen / In einigen BL zwingend)
Transport §22
Falls notwendig: Darlegung der betrieblich notwendigen Transporte und die damit verbundenen Massnahmen zur Einhaltung der betreffenden Vorschriften, gem. §22/(2)-(4).
Evt. (empfohlen) Muster eines Transport-Scheines beilegen.
Kann auch im Konzept von "Sicherung- und Schutzmassnahmen" integriert und dargelegt werden.
Ein Muster für einen Transportschein findet ihr hier:
Muster_Transportschein (pdf) oder Muster_Transportschein (docx)
Die erforderlichen Konzepte, welche als Beilage von den Behörden gefordert werden, variieren je nach Bundesland.
Nachfolgend informativ, die Forderungsliste von Schleswig-Holstein: Liste Konzept-Beilagen (Beispiel: Schleswig-Holstein).
SONSTIGES
Gemeinsames Konsumieren im CSC
Immer wieder hört man die Aussage, dass ein gemeinschaftlicher Konsum in den Räumlichkeiten eines CSC's verboten ist.
Dies ist, meiner Meinung nach, so nicht ganz richtig.
Man muss hier unterscheiden zwischen "Vereins-Räumlichkeiten" und dem "befriedeten Gebiet einer Anbau-Vereinigung" (Ort des Anbaus und der Abgabe).
Gemäss KCanG §5 ist der Konsum im "befriedeten Gebiet einer Anbau-Vereinigung" und in einem Umkreis von 200m davon, sowie der öffentliche Konsum, der Konsum in Gegenwart (oder auch Sichtweite) von Personen unter 18 Jahren verboten.
Dies schliesst m.E. jedoch das Führen eines separaten, NICHT ÖFFENTLICHEN Vereinslokals, unter Berücksichtigung natürlich von KCanG §5 (Konsumverbot)/(1)-(3) und des Non-Profit-Gebotes der Vereinssatzung nicht aus.
Sind grosse Anbau-Gesellschaften im Auftrag für verschiedene CSC's erlaubt?
Hier ein klares JEIN von mir.
Grundsätzlich NEIN.
Aber ihr dürftet mehrere Anlagen in einem Gebäudekomplex BAUEN und VERMIETEN und dazu vielfältige Aufgaben gebündelt übernehmen, welche nicht im "direkten Zusammenhang mit dem Anbau" (KCanG §17/(1), Erläuterungen S.118) stehen (Verwaltung, Bewachung, Buchhaltung, Reinigung, Gebäudeunterhalt, Lagerhaltung und Bestellwesen von Behelfsmaterial, Labordienste etc.).
Aktive Mithilfe bei Aufzucht, Ernte, Verpackung/Lagerung (Vermietung der Schliessfächer/Maschinen ausgenommen) und Transport von Cannabis ist nicht gestattet.
Ihr dürft mit anderen CSC's gemeinsam eine Anbauvereinigung/Anbaufläche betreiben.
"Mehrere Anbauvereinigungen können Anbauflächen gemeinsam bewirtschaften, sofern diese klar voneinander abgegrenzt sind, eine zweifelsfreie Zuordnung der Pflanzen und Erträge gewährleistet ist und die Anbauvereinigungen die gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben einhalten und ihre jeweiligen Pflichten nach diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften jeweils individuell erfüllen." (CanG S.119)
Wir hoffen, dass Euch unsere Ausführungen etwas Aufschluss gegeben haben und wünschen Euch gutes Gelingen und einen guten Start für Euren CSC!
Zusammenfassende Liste
links/downloads aus obigem Text:
Muster_Satzung.pdf oder Muster_Satzung.docx
Muster_Vormietvertrag(.pdf) oder Muster_Vormietvertrag(.doc)
Muster_Transportschein (pdf) oder Muster_Transportschein (docx)
Beispiel: Antragsformular Schl.-Holst (pdf)
Liste Konzept-Beilagen (Beispiel: Schleswig-Holstein).
CSC-Software von GrowerIQ
Hier findest Du das CanG (pdf)
Hier das CanG mit meinen Markierungen und Anmerkungen:
(Stand 10.07.2024)
Gesetzentwurf_Cannabis_Kabinett_markiert_anmerk.pdf
20.07.2024
LTO
Berlin:"Die Umsetzung wird mutwillig verschleppt"
12.07.2024
Selbstverständlich und wie nicht anders zu erwarten, versucht Bayern mit einem gewürgten Gesetzesentwurf gegen zu halten:
Anticannabis-Gesetzesentwurf_Bayerischer Landtag
09.07.2024
Erster Cannabis-Club in Niedersachsen genehmigt
18.06.2024
Umsetzung des Cannabisgesetzes: Verfahren auf Landesebene festgelegt (Schleswig-Holstein)
12.06.2024
3,5 Nanogramm – Bundestag setzt neuen THC-Grenzwert für Fahrer fest